Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Simon (Diskussion | Beiträge) Ergänzung zu in der Jugendhilfe erfahrene Personen und beratenden Mitgliedern |
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Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. | Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. | ||
=== Stimmberechtigte Mitglieder === | ===Stimmberechtigte Mitglieder=== | ||
⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) | ⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg), ⅖ durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.<ref name=":0">{{§|71|SGB VIII|juris|text=§ 71 Abs. 1 SGB VIII}}</ref> | ||
Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat<ref name=":1">{{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KJHGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true|3=§ 3 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII}}</ref>. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt. | Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat<ref name=":1">{{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KJHGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true|3=§ 3 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII}}</ref>. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt. | ||
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Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />. | Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />. | ||
=== Beratende Mitglieder === | ===Beratende Mitglieder=== | ||
Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: | Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: | ||
# die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie), | #die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie), | ||
# die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger, | #die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger, | ||
# eine Lehrkraft, | #eine Lehrkraft, | ||
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | #eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | ||
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | #eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | ||
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist, | #eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist, | ||
# eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist, | #eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist, | ||
# die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, | #die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, | ||
# eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher, | #eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher, | ||
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.<ref>{{§§|URL|https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/22/5.11__17.06.2016.pdf|Satzung für das Jugendamt der Stadt Oldenburg (Oldb)}}</ref> | #eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.<ref>{{§§|URL|https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/22/5.11__17.06.2016.pdf|§ 4 Satzung für das Jugendamt der Stadt Oldenburg (Oldb)}}</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> | ||