Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.
Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.


=== Stimmberechtigte Mitglieder ===
===Stimmberechtigte Mitglieder===
⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.<ref name=":0">{{§|71|SGB VIII|juris|text=§ 71 Abs. 1 SGB VIII}}</ref>
⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg), ⅖ durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.<ref name=":0">{{§|71|SGB VIII|juris|text=§ 71 Abs. 1 SGB VIII}}</ref>


Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat<ref name=":1">{{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KJHGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true|3=§ 3 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII}}</ref>. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.
Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat<ref name=":1">{{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KJHGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true|3=§ 3 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII}}</ref>. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.
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Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />.
Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />.


=== Beratende Mitglieder ===
===Beratende Mitglieder===
Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:
Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:


# die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie),
#die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie),
# die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger,
#die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger,
# eine Lehrkraft,
#eine Lehrkraft,
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist,
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist,
# eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist,
#eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist,
# die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
#die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
# eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher,
#eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher,
# eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.<ref>{{§§|URL|https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/22/5.11__17.06.2016.pdf|Satzung für das Jugendamt der Stadt Oldenburg (Oldb)}}</ref>
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.<ref>{{§§|URL|https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/22/5.11__17.06.2016.pdf|§ 4 Satzung für das Jugendamt der Stadt Oldenburg (Oldb)}}</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references />
<references />