Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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==Besetzung== | ==Besetzung== | ||
Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. | |||
===Stimmberechtigte Mitglieder=== | |||
⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg), ⅖ durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.<ref name=":0">{{§|71|SGB VIII|juris|text=§ 71 Abs. 1 SGB VIII}}</ref> | |||
In der Stadt Oldenburg | Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat<ref name=":1">{{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KJHGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true|3=§ 3 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII}}</ref>. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt. | ||
In der Stadt Oldenburg werden folglich 9 stimmberechtigte Mitglieder durch den Rat und 6 stimmberechtigte Mitglieder durch freier Träger besetzt. Zu beachten ist hier, dass der Rat 3 von 9 Stimmen an „in der Jugendhilfe erfahrene Personen“ vergeben hat<ref>{{Cite web|url=https://buergerinfo.oldenburg.de/kp0040.php?__kgrnr=41|title=Jugendhilfeausschuss Mitglieder|accessdate=2019-05-27|publisher=Stadt Oldenburg}}</ref>. Die 6 Stimmen der freien Träger werden auf Vorschlag der freien Träger besetzt. Das bedeutet, dass die freien Träger Personen vorschlagen und der Rat Personen aus diesen Vorschlägen auswählt. | |||
Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />. | Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden<ref name=":0" />. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen<ref name=":1" />. | ||
===Beratende Mitglieder=== | |||
Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: | |||
#die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie), | |||
#die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger, | |||
#eine Lehrkraft, | |||
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | |||
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, | |||
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist, | |||
#eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist, | |||
#die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, | |||
#eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher, | |||
#eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.<ref>{{§§|URL|https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/22/5.11__17.06.2016.pdf|§ 4 Satzung für das Jugendamt der Stadt Oldenburg (Oldb)}}</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> | ||