Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[wikipedia:Jugendhilfeausschuss|Jugendhilfeausschuss]] ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt | Der [[wikipedia:Jugendhilfeausschuss|Jugendhilfeausschuss]] ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt. | ||
Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben. | |||
= Besetzung = | |||
Die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt. | |||
Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt. | Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt. | ||
In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | ||