Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Simon (Diskussion | Beiträge) →Besetzung: Vorschläge von Jugendverbänden Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
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In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | ||
Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden (71 Abs1 nr2 SGB 8). Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen. | |||