Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt. | Die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt. | ||
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In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger. | ||
Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden | Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden <ref>{{§|71|SGB VIII|juris|text=§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII}}</ref>. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen. | ||
== Einzelnachweise == | |||
<references /> | |||
Version vom 27. Mai 2019, 00:29 Uhr
Der Jugendhilfeausschuss ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt.
Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben.
Besetzung
Die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter freier Träger besetzt.
Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.
In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger.
Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden [1]. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen.