Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Verbindung zu Jugendverbänden
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Besonderheit auf Besetzung beschränkt, Struktur
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Der [[wikipedia:Jugendhilfeausschuss|Jugendhilfeausschuss]] ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt. Er ist in vielfacher Hinsicht besonders. Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben.
Der [[wikipedia:Jugendhilfeausschuss|Jugendhilfeausschuss]] ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt.


Auch die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.
Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben.
 
= Besetzung =
Die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter [[Anerkannter freier Träger|freier Träger]] besetzt.


Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.
Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.


In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger.
In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger.