Jugendhilfeausschuss

Aus Stadtjugendring Oldenburg
Version vom 27. Mai 2019, 01:09 Uhr von Simon (Diskussion | Beiträge) (Ergänzung zu in der Jugendhilfe erfahrene Personen und beratenden Mitgliedern)
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Der Jugendhilfeausschuss ist der Ausschuss in der Stadt Oldenburg, der sich mit den Belangen von Jugendverbänden beschäftigt.

Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben.

Besetzung

Der Jugendhilfeaussschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Stimmberechtigte Mitglieder

⅗ der stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen ⅖ werden durch Vertreter freier Träger besetzt.[1]

Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat[2]. Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich in der aktuellen Legislaturperiode auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.

In der Stadt Oldenburg werden folglich 9 stimmberechtigte Mitglieder durch den Rat und 6 stimmberechtigte Mitglieder durch freier Träger besetzt. Zu beachten ist hier, dass der Rat 3 von 9 Stimmen an „in der Jugendhilfe erfahrene Personen“ vergeben hat[3]. Die 6 Stimmen der freien Träger werden auf Vorschlag der freien Träger besetzt. Das bedeutet, dass die freien Träger Personen vorschlagen und der Rat Personen aus diesen Vorschlägen auswählt.

Für die Vertreter freier Träger sollen die Vorschläge von Jugendverbänden angemessen berücksichtigt werden[1]. Das niedersächsische Ausführungsgesetz konkretisiert, dass die Hälfte, also 3 stimmberechtigte Mitglieder, durch Träger der Jugendarbeit besetzt werden sollen[2].

Beratende Mitglieder

Es gibt 10 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

  1. die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes (Amt für Jugend und Familie),
  2. die Stadtjugendpflegerin oder der Stadtjugendpfleger,
  3. eine Lehrkraft,
  4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
  5. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirche, die oder der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist,
  6. eine Vertreterin oder ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist,
  7. eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter, die oder der vom Stadtelternrat der Oldenburger Kindertagesstätten vorzuschlagen ist,
  8. die Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
  9. eine Vertreterin oder Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher,
  10. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Oldenburger Jugendverbände und Gemeinschaften, die oder der vom Stadtjugendring Oldenburg e. V. vorzuschlagen ist.[4]

Einzelnachweise