Jugendhilfeausschuss

Aus Stadtjugendring Oldenburg
Version vom 25. Mai 2019, 21:46 Uhr von Simon (Diskussion | Beiträge) (Erstentwurf)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der wikipedia:Jugendhilfeausschuss ist in vielfacher Hinsicht besonders. Er gehört zu den so genannten Pflichtausschüssen, das bedeutet jede Kommune muss einen Jugendhilfeausschuss haben.

Auch die Besetzung ist besonders. So werden 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder durch die Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (= Rat der Stadt Oldenburg) besetzt. Die übrigen 2/5 werden durch Vertreter freier Träger besetzt.

Das Ausführungsgesetz in Niedersachsen sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss entweder 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder hat. Die Stadt Oldenburg hat sich auf 15 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.

In der Stadt Oldenburg entfallen folglich 9 Stimmen auf Mitglieder des Rates und 6 Stimmen auf Vertreter freier Träger.